Info Jugendsport
letzte Änderung: 19.08.2009

Informationen zum Schießen mit Jugendlichen

Bei jedem Schießen durch Kinder und Jugendliche muß eine ausreichende Anzahl verantwortlicher Aufsichtspersonen anwesend sein.

Das Schießen darf mit Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur dann durchgeführt werden, wenn eine Person in der Schießstätte anwesend ist, die ihre Geeignetheit zur Obhut über Kinder und Jugendliche nachgewiesen hat.

Bei lfd. Kreismeisterschaft müssen Kinder am Tag des Schießens das 12. Lebensjahr vollendet haben, sonst dürfen sie nicht am Schießen teilnehmen, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor.

Altersgrenzen und zugehörige, zulässige Waffen

Quelle:

vollständiger Text $27 WaffG http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html

Kinder unter 12 Jahren: Grundsätzlich kein Schießen erlaubt.

Und wenn dann nur: mit Luftdruckwaffen, und nur mit behördlicher Erlaubnis gem. § 27 (4) WaffG, und Erlaubnis oder Anwesenheit des / der Erziehungsberechtigten möglich.

Kinder, 12 - 14 Jahre:
Luftdruckwaffen, nur mit schriftlicher Erlaubnis oder in Anwesenheit des / der Erziehungsberechtigten

Jugendliche, 14 - 18 Jahre:
Luftdruckwaffen ohne Einschränkungen, Kleinkaliber Waffen nur mit schriftlicher Erlaubnis oder in Anwesenheit des / der Erziehungsberechtigten

Jugendliche ab 18 Jahre:
alle Sportwaffen, keine Einschränkungen.

Die schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten muß während des Schießens vorliegen.

Ebenso ist sie bei Wettkämpfen neben allen anderen notwendigen Dokumenten vorzulegen!

Bei Nichtvorlage dieser Erlaubnisse darf der Leiter des Schießens bzw. die Standaufsicht die betroffene Person nicht schießen lassen!

(Angaben ohne Gewähr, da eine offizielle Veröffentlichung der neuen Regelung noch nicht vorliegt, die Informationen stammen aus den Medien)